Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Führerschein (Erstausstellung)

    Für die Erstausstellung des Führerscheins ist erforderlich, dass die Hauptwohnung in Eitorf ist. Zuständig ist das Bürgeramt der Gemeinde Eitorf. Es nimmt die Anträge für die Erstausstellung entgegen und leitet diese dann zur abschließenden Bearbeitung an die Führerscheinstelle beim Rhein-Sieg-Kreis weiter.

    Der Antrag kann frühestens vier Monate vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters gestellt werden. Das Mindestalter beträgt:

    • 16 Jahre bei Klasse A1, L, M, und T

    • 18 Jahre bei Klasse B, C, C1, BE, CE und C1E

    • 21 Jahre bei Klasse D, D1, DE und D1E

    • 25 Jahre bei Klasse A unbeschränkt mit direktem Einstieg

    Eine persönliche Vorsprache bei der Beantragung ist erforderlich. Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten.

     
    Begleitetes Fahren ab 17

    Der Antrag kann frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des 17. Lebensjahres gestellt werden. Dies geht entweder über die Fahrlehrerin oder den Fahrlehrer, sofern die ausgewählte Fahrschule mit dem Online-Antragsverfahren arbeitet oder beim Bürgeramt der Gemeinde Eitorf oder bei der Führerscheinstelle in Siegburg  (bei Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR geben Sie den Antrag bitte bei der Führerscheinstelle ab).

    Der Antrag ist nur für die Klassen B und BE möglich.

    Eine persönliche Vorsprache des Antragsstellers/der Antragstellerin ist erforderlich. Die einzelnen Begleitpersonen müssen nicht erscheinen. Der Antrag und Kopien des Führerscheins und des Ausweises reichen aus.

    Bitte wenden Sie sich zuerst an eine Fahrschule, damit Sie dort Informationen zum weiteren Ablauf (Antragsunterlagen, Prüfung usw.) erhalten.

    Die begleitende Person

    • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
    • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein,
    • darf nicht mehr als 1 Punkte im Verkehrszentralregister haben.

    Der reguläre Führerschein wird erst mit Erreichen des 18. Lebensjahres ausgestellt. Dieser muss drei Monate vorher unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Lichtbildes beantragt werden.

     
    Führerschein (Erweiterung)

    Sie können Ihren gültigen Führerschein um eine noch nicht erworbene Klasse erweitern. Dafür müssen Sie in Eitorf Ihren Hauptwohnsitz haben. Zusätzliche Informationen zur Erweiterung erhalten Sie in der Fahrschule. Eine persönliche Vorsprache bei der Antragstellung ist erforderlich.

    Unterlagen:

    • Personalausweis oder Pass

    • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild

    • Führerschein

    • Name und Anschrift der Fahrschule

    Zusätzliche Unterlagen

    • Für die Klassen A, M, B, L sowie T: Sehtestbescheinigung

     

    Führerschein (EU)

    Die bisherigen Führerscheine (grau oder rosa) können Sie in einen EU-Führerschein (Karte) umtauschen. Sie müssen den Hauptwohnsitz in Eitorf haben. Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

    Unterlagen:

    • Peronalausweis oder Pass

    • Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

    • Führerschein

     

    Führerscheinumtasch

    Informationen zum Umtausch der alten Führerscheine erhalten Sie beim Rhein-Sieg-Kreis.

     

    Internationaler Führerschein

    Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für alle Länder außerhalb der EU benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Die Geltungsdauer des Internationalen Führerscheins beträgt drei Jahre.

    Unterlagen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass

    • biometrisches Lichtbild (45 x 35 mm)

    • EU-Kartenführerschein
      Inhaberinnen und Inhaber eines vor dem 01. Januar 1999 ausgestellten Führerscheins (grau/rosa) müssen bei Beantragung eines Internationalen Führerscheins vorab den Altführerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.

    • Zur Antragstellung ist Ihre persönliche Vorsprache beim Rhein-Sieg-Kreis erforderlich. 
      Sollten Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, müssen Sie einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Die bevollmächtigte Person muss zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen, ihren eigenen gültigen Personalausweis oder Pass und die Vollmacht mitbringen. 

     

    Viele weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreis

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f47eee70d8fbbc737e7cd19c4310d3a2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Erweiterung nach Klasse A1, A2, A, B, BE, L, T:
     

    • Personalausweis oder Pass
    • Sehtest (wurde dieser nicht bestanden, bitte augenärztliches Gutachten)
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, Anforderungen gem. § 19 FeV)
    • Lichtbild (gemäß § 5 und Anlage 8 der Passverordnung: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme, ohne Kopf- oder Augenbedeckung)
    • den bisherigen Führerschein


    Für die Erweiterung nach Klasse C1, C, D1, D, C1E, CE, D1E, DE:
     

    • ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 FeV nicht älter als zwei Jahre
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 FeV nicht älter als ein Jahr
    • ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.2 FeV nicht älter als ein Jahr (nur Klasse D)
    • ein Führungszeugnis (nur Klasse D), das beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden muss und nicht älter als drei Monate ist

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

    Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Sofortige Weiterleitung an den Rhein-Sieg-Kreis

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de