Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fahrerlaubnisklasse 2

    Ab 01.01.1999 muss die Führerscheinklasse 2 - soweit sie weiter gültig sein soll - mit Erreichen des 50. Lebensjahres verlängert sein.

    Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse 2 muss beim Straßenverkehrsamt in Gummersbach beantragt werden.

    Fahrerlaubnisklasse 3 über 12 t

    Für Führerscheininhaber der Klasse 3, die 50 Jahre und älter sind und einen Lastwagenanhänger nach altem Recht führen wollen, müssen - wie die Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 2 - nachfolgende Auflagen erfüllen.

    Die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse 3/C 1 neu über 12 t muss beim Straßenverkehrsamt in Gummersbach beantragt werden.

    Eine Verlängerung der Klasse 3 ist nur erforderlich, wenn ab dem 50. Lebensjahr LKW mit Anhänger von 12 bis 18,5 t geführt werden.

    Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE

    Sofern Sie eine Ihnen befristet erteilte Fahrerlaubnisklasse für weitere fünf Jahre verlängern lassen wollen, werden folgende zusätzliche Unterlagen benötigt:

    • bisheriger Führerschein
    • Untersuchungen nach Anlage 5 und 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
    • für die Klassen D1 und D ggf. ein leistungspsychologisches Gutachten
    • für die D-Klassen ein Führungszeugnis nach Belegart "0" (zu beantragen beim Bürgerservice des Wohnortes)
    • evtl. den Nachweis über eine Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer- qualifizierungsgesetz

    Im Zweifelsfall lassen Sie sich bitte telefonisch beim Straßenverkehrsamt beraten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f9cfbf42539d0dbe23e1d9fc1ff5a973

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fahr- und Beförderungserlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Gummersbacher Straße 41a

    51645 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    • Personalausweis oder Reisepass oder Pass
    • ein biometrisches Passbild
    • ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 5 und 6 FeV

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

    Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Es wird darauf hingewiesen, dass eine Gesetzesänderung für die ärztliche Untersuchung von Kraftfahrern der Fahrerlaubnisklassen der Gruppe 2 (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Cl/CIE, C/CE, Dl/DIE, D/DE) nach Anlage 5 zur FahrerlaubnisVerordnung (FeV) in Kraft getreten ist:

    Die Entscheidung über eine Eignung oder Nichteignung für die jeweiligen Führerscheinklassen und über eventuelle erforderliche weitergehende Maßnahmen (z.B. medizinische Gutachten) liegt nun bei den Fahrerlaubnisbehörden.

    Durch die Änderung der Anlage 5 zur FeV hat der Arzt der Behörde künftig im Rahmen der von ihm durchgeführten Screening-Untersuchung nur noch den medizinischen Befund mitzuteilen. Er hat nicht - wie bislang- eine Empfehlung über die Fahrtauglichkeit auszusprechen.

    Daher ist damit zu rechnen, dass sich die Bearbeitungszeit der entsprechenden Anträge möglicherweise erheblich verzögert. Dies ist insbesondere bei der Verlängerung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung bzw. Fahrerlaubnissen der Gruppe 2 zu beachten. Bei vorliegenden Erkrankungen sollte sich der Führerscheininhaber rechtzeitig vorher untersuchen lassen, damit ggf. noch rechtzeitig vor Fristablauf medizinische Gutachten etc. eingeholt werden können. Ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 FeV ist ein Jahr gültig.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Eine Kontaktaufnahme kann per E-Mail unter fahrerlaubnis@obk.de oder telefonisch beim Straßenverkehrsamt unter nachstehenden Telefonnummern erfolgen:

    02261 88 7233

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de