Fahrerlaubnis Erweiterung

    Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Sie möchten eine Fahrerlaubnis beantragen bzw. Ihre vorhandene Fahrerlaubnis erweitern? Den entsprechenden "Antrag auf Fahrerlaubnis" können Sie sowohl bei der für Ihren Wohnort zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung als auch beim Bürger-Service-Center der Kreisverwaltung stellen. Antragsvordrucke sind dort vorrätig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_20c0c53e942cd0ac445f899704205409

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle - allgemeiner Bereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3620

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Bei der Antragstellung sind der Personalausweis/Pass, ggf. der bereits vorhandene Führerschein sowie je nach gewünschter Fahrerlaubnisklasse die folgenden Unterlagen vorzulegen: Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T: - ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),- eine Sehtestbescheinigung (ggf. augenärztliches Gutachten) und- ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE: - ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm),- ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung,- eine Bescheinigung/ein Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung,- ggf. ein Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe zusätzlich für Klassen D1, D1E, D, DE: - ein testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Ziff. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Reaktionstest) Für die Klassen D1, D1E, D und DE ist zudem ein Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

    Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    44,70 € Die Gebühren erhöhen sich, wenn eine Eignungsbegutachtung erforderlich ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesverkehrsministerium Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de