Fahrerlaubnis Erweiterung

    Führerschein - Erstmalige Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Möchten Sie den Erwerb einer Fahrerlaubnis beantragen oder eine weitere Fahrerlaubnisklasse zu einer bestehenden erwerben, können Sie den Antrag dazu über Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einreichen oder direkt bei uns vor Ort stellen.

    Bitte beachten Sie, dass für das begleitete Fahren ab 17 zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, Informationen dazu finden Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c86949e9b05771cad7153de19a615427

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    36-1-4 Führerscheinservice Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Reeser Landstr. 31

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0281 207-4455

    E-Mail: fs@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36-1-2 Dienstleistungszentrum Moers

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 15

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02841 202-1234

    Fax: 02841 202-1487

    E-Mail: dlz-moers@kreis-wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Führerschein - Erstmalige Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

    Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 7 bis 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Sie können den Antrag auf Erweiterung frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.  Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis(klasse) bestehen. Sobald die Prüfung der Fahrerlaubnisbehörde abgeschlossen ist, schickt die Fahrerlaubnisbehörde dem TÜV Ihren Führerschein und erteilt den Prüfauftrag. Der TÜV wird dann Ihre Fahrschule über den Eingang Ihrer Papiere benachrichtigen. Ihrer Prüfung steht nun nichts mehr im Wege.

    Achtung bei Erster Hilfe: Seit der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung ist bei der Erweiterung ein Nachweis über den Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wenn Sie bisher keinen solchen Kurs gemacht haben, sondern lediglich die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen, müssen Sie diesen bei Erweiterung nachholen!

    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • je nach Einzelfall (es kann in Ausnahmefällen eine höhere Gebühr anfallen): 43,90€ bis 59,20€
    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Weitere Gebühren bei Beantragung mehrerer Klassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor dem Hintergrund der Umsetzung der 3. EG-Führerscheinrichtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheine im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

    Personalausweis
    eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
    vorläufiger Ausweis
    Reisepass

    Ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (unbegrenzte Gültigkeit, sofern der Nachweis nach dem 01.08.1969 ausgestellt wurde) ersetzt eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (Gültigkeit bis zum 31.12.2015).

    Falls Sie den Antrag über einen Dritten, z. B. die Fahrschule oder einen Bevollmächtigten einreichen wollen beachten Sie bitte, dass alle notwendigen Unterlagen und Unterschriften bereits vorliegen und Sie Ihren Personalausweis oder Pass zur Prüfung mit einreichen müssen. Der/die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.

    Erforderliches Mindestalter für die einzelnen Fahrerlaubnisklassen:

    • 15 Jahre für die Klasse AM (Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gültig)
    • 16 Jahre für die Klassen A1, T und L
    • 17 Jahre  die Klasse B und BE bei begleitetem Fahren
    • 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
    • 18 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
    • 20 Jahre für die Klassen D und DE  während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb
    • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E
    • 21 Jahre für die Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
    • 24 Jahre für die Klasse A bei direktem Zugang
    • 24 Jahre für die Klassen D und DE

    Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit sind Fahrerlaubnisse der Klassen AM, L und T. Die Probezeit beträgt zwei Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt der Erteilung der ersten probezeitrelevanten Fahrerlaubnis.

    Der Antrag auf Erteilung der jeweiligen Klasse kann jeweils maximal sechs Monate vor dem Erreichen des angegeben Mindestalter gestellt werden, soweit die genannten Voraussetzungen vorliegen. Die theoretische Prüfung darf dann jedoch frühestens drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

    Sobald der Antrag von uns abschließend geprüft wurde, wird der Prüfauftrag an die zuständige Technische Prüfstelle erteilt. Ab diesem Tag haben Sie zwölf Monate Zeit, die theoretische Prüfung abzulegen. Ihre Fahrschule wird von der technischen Prüfstelle informiert, dass der Prüfauftrag vorliegt. Sollte innerhalb dieser Frist die theoretische Prüfung nicht oder nicht erfolgreich abgelegt werden, so ist ein neuer Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen.

    Wenn Sie die theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt haben, gilt für die Ablegung der praktischen Prüfung wiederum  eine Frist von zwölf Monaten. Sollte diese Frist durch nicht oder nicht erfolgreiches Ablegen der praktischen Prüfung verstreichen, ist auch hier ein erneuter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen.

    Falls Sie nur eine Klasse beantragt haben, wird ihnen der Führerschein nach bestandener praktischer Prüfung in der Regel vom Prüfer ausgehändigt. Haben Sie mehr als eine Klasse beantragt, erhalten Sie vom Prüfer eine Bestätigung über die bestandene Prüfung. Mit dieser Bestätigung können Sie bei uns einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung erhalten, der Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen der bestandenen Klasse/n innerhalb Deutschlands berechtigt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de