GrenzgängerkarteOnline erledigen

    Grenzgängerkarte

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Die Grenzgängerkarte ist eine Leistung der Kommune für Mitglieder aus Drittstaaten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) und im Besitz eines gültigen Reisedokumentes, eine qualifizierte Beschäftigung oder ein Studium im Bundesgebiet auszuüben.

    Die Grenzgängerkarte ist eine Leistung der Kommune für Mitglieder aus Drittstaaten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) und im Besitz eines gültigen Reisedokumentes, eine qualifizierte Beschäftigung oder ein Studium im Bundesgebiet auszuüben.

    Die Dienstleistung "Grenzgängerkarte" umfasst zunächst die Antragstellung bei der Ausländerbehörde, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist. Die Antragstellung erfolgt mittels Formblattantrags sowie Einreichung der für die beabsichtigte Tätigkeit notwendigen Unterlagen.

    Soweit der/die Antragsteller*in eine unselbstständige Erwerbstätigkeit beabsichtigt, ist ein entsprechendes Arbeitserlaubnisverfahren bei der BA durch die Ausländerbehörde einzuleiten es sei denn, die Beschäftigung ist nach der Beschäftigungsverordnung zustimmungsfrei Das Verfahren läuft über ein Onlineverfahren, welches im AZR zur Verfügung gestellt wird und über das die Ausländerbehörde mit der BA kommuniziert.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7ecf1d1628a986c18234509dbb4ce377

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §12 Abs. 1 AufenthV

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Waldbröl

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de