Grenzgängerkarte

    Grenzgängerkarte

    Hinweise für Waldbröl

    Beschreibung

    Hinweise für Waldbröl

    Die Grenzgängerkarte ist eine Leistung der Kommune für Mitglieder aus Drittstaaten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) und im Besitz eines gültigen Reisedokumentes, eine qualifizierte Beschäftigung oder ein Studium im Bundesgebiet auszuüben.

    Die Grenzgängerkarte ist eine Leistung der Kommune für Mitglieder aus Drittstaaten mit rechtmäßigem Aufenthalt in einem an das Bundesgebiet angrenzenden Staat (Aufenthaltserlaubnis) und im Besitz eines gültigen Reisedokumentes, eine qualifizierte Beschäftigung oder ein Studium im Bundesgebiet auszuüben.

    Die Dienstleistung "Grenzgängerkarte" umfasst zunächst die Antragstellung bei der Ausländerbehörde, die für den Ort der beabsichtigten Erwerbstätigkeit zuständig ist. Die Antragstellung erfolgt mittels Formblattantrags sowie Einreichung der für die beabsichtigte Tätigkeit notwendigen Unterlagen.

    Soweit der/die Antragsteller*in eine unselbstständige Erwerbstätigkeit beabsichtigt, ist ein entsprechendes Arbeitserlaubnisverfahren bei der BA durch die Ausländerbehörde einzuleiten es sei denn, die Beschäftigung ist nach der Beschäftigungsverordnung zustimmungsfrei Das Verfahren läuft über ein Onlineverfahren, welches im AZR zur Verfügung gestellt wird und über das die Ausländerbehörde mit der BA kommuniziert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Nümbrechter Straße 19

    51545 Waldbröl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02291 85-200

    E-Mail: buergerbuero@waldbroel.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waldbröl

    Formulare

    Hinweise für Waldbröl

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de