Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen

    Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen

    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Pkw im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsarten oder Ferienziel-Reisen wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Wer gewerblich Personen befördern möchte, z. B. mit

                - Taxen,
                - Mietwagen,
                - Krankenkraftwagen,
                -
    gebündelten Bedarfsverkehr,
                - Pkw Linienverkehr/Ausflugsfahrten,

    benötigt dazu eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.


    Voraussetzung:
    Sie müssen das 21.  Lebensjahr, für Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr vollendet haben.

     

    Hier können Sie die Ausstellung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW Ausflugsfahrten online beantragen.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3268ef76b4016e3b1fba4f371683afc5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Rechtsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 2

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-7001

    Fax: 02381 17-2932

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Heuss-Platz 16

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-2243

    Fax: 02381 17-2884

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Personalausweis oder Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis mit Reisepass
    • eine gültige deutsche, EU- oder EWR-Fahrererlaubnis (EWR = Europäischer Wirtschaftsraum) seit mindestens 2 Jahren
    • behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei den Bürgerämtern - bitte direkt an die Führerscheinstelle schicken lassen)
    • eine ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 1 Jahr)
    • und ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Gutachten einer Arztin/ eines Arztes, mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" bzw. Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung über die geistige und körperliche Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Leistungsdiagnostik).



      Liste einiger anerkannter Betriebs-/Arbeitsmediziner, die berechtigt sind, die Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 FeV, dem sog. Leistungstest, durchzuführen:

    • Dr. med. M. Fischer, Winfriedplatz 1, 59071 Hamm
    • Gesundheitsteam - Gesellschaft für Betriebsmedizin mbH,
      Gustav-Heinemann-Str. 10, 59065 Hamm
    • Werkarztzentrum Westfalen-Mitte e.V, in der St. Barbara-Klinik,
      Am Heessener Wald 6 - 59073 Hamm
    • Dr. med. Manfred Kordt, Alte Sraße 24, 59227 Ahlen (Vorhelm)
    • Dr. med. Helmut Müller, Bahnhofstraße 1-5, 48143 Münster
    • Dr. med. Klaus Gorschlüter, Loekampstraße 37, 45770 Marl
    • ASZ GmbH & Co.KG, Parkstr. 45, 59229 Ahlen

     

    • wenn die Fahrerlaubnis auch für Krankenwagen gelten soll: zusätzlich einen Nachweis über Ihre Ausbildung in erster Hilfe

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Voraussetzungen

    • geistige und körperliche Eignung
    • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Hinweise für Hamm

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hamm

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    • bei Ersterteilung: 43,90 €
    • bei Verlängerung: 38,00 €

    • zzgl. - bei erforderlichem Umtausch
    • des alten Führerscheines in einen EU-Kartenführerschein: ab 30,30 €          

    Sie können die Gebühr direkt online nach Ausfüllen des Antrages mit den unten genannten Zahlmethoden bezahlen.

    Alternativ können Sie die Gebühr vor Ort bei Abholung bezahlen.

    Sie können mit Paypal, Giropay, Paydirekt und Kreditkarte bezahlen.

    •                                                                                                                                                                                            

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hamm

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 16.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de