Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Dieses gilt für folgende Tierarten:

    • Rind,
    • Schwein,
    • Schafe und Ziegen,
    • Pferde,
    • Gehegewild (Damwild und Wildschweine).

    Für Geflügelschlachtungen gelten gesonderte Bestimmungen, über die das Veterinäramt gerne telefonisch Auskunft gibt. Die Kontaktdaten und Einsatzgebiete der amtlichen Tierärzte und Fleischkontrolleure stehen unter "Links und Downloads".

    Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger

    Wildschweine oder andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, müssen - ungeachtet der letztendlichen Verwendung - vor der weiteren Bearbeitung bei der für den Erlegeort oder für den Wohnsitz des Jägers zuständigen Behörde auf Trichinen untersucht werden.

    Nur Jäger, die von ihrem am Hauptwohnsitz zuständigen Veterinäramt die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen schriftlich übertragen bekommen haben, dürfen diese Proben entnehmen. Die Bedingungen für die Übertragung und Entnahme der Proben sowie weitere Informationen zur Abgabe von Wildfleisch stehen in der Infobroschüre "Trichinenprobenentnahme und Abgabe von Wildfleisch durch Jäger".

    Neben den unter "Onlinedienste" aufgeführten Formularen können Sie auch den EfA-Dienst des Landes NRW unter verwenden:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3a51e81241575e089e47202610ca91f9

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Veterinärangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Für die Trichinenuntersuchung:

    • Wildursprungsschein
    • Verpackte Fleischprobe

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
    • Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung
    • Verordnung (EU) 2017/625
    • Satzung des Kreises Soest vom 12.12.2019 über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach den Vorschriften des Fleisch- und Geflügelfleischhygienerechts

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Hängt vom Einzelfall ab.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Die Gebühr für die Untersuchung einer Trichinenprobe beläuft sich auf 7,49 Euro. Über die weiteren Kosten der Schlachttier- und Fleischuntersuchung berät gerne das Veterinäramt.

    Zahlungsarten:

    • Trichinenuntersuchung: Barzahlung
    • Alle weiteren Untersuchungen: Rechnung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de