Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren ErlaubnisOnline erledigen

    Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen

    Hinweise für Hamm

    Sie sind Jägerin oder Jäger und möchten Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen? Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Wildschweine können mit Trichinen infiziert sein. Dabei handelt es sich um Muskelparasiten, die für den Menschen gefährlich werden, wenn Fleisch infizierter Tieren verzehrt wird.

    Daher unterliegen grundsätzlich alle erlegten Wildschweine einer amtlichen Untersuchung auf Trichinen. Die Untersuchung erfolgt in dafür zugelassenen amtlichen Untersuchungslaboren.

    Die Entnahme von Muskelproben zur Untersuchung auf Trichinen erfolgt entweder durch das amtliche Untersuchungspersonal oder durch Jägerinnen oder Jäger, die zur Probennahme durch die zuständige Kreisordnungsbehörde beauftragt worden sind.

    Jägerinnen / Jäger mit Wohnsitz in Hamm können hierzu beim Fleischhygieneamt der Stadt Hamm einen Antrag auf Übertragung der Trichinenprobenentnahme stellen.

    Voraussetzung hierzu ist ein gültiger Jahresjagdschein, der Nachweis über eine entsprechende Schulung für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit ("Kundige Person") sowie die persönliche Zuverlässigkeit.

    Nach Prüfung der Unterlagen erstellt die Behörde hierzu einen Übertragungsbescheid, der der Jägerin / dem Jäger übersandt wird.

    Über den nachfolgenden Link können Sie Ihren Antrag stellen und die zugehörigen Unterlagen hochladen.

     

    Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Übertragung der Trichinenprobeentnahme u. Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen durch Jäger.

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_590bf9488a0d4b86ced501a4792078df

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fleischhygieneamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kranstraße 32

    59071 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-8982

    Fax: 02388 306-4176

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    • Antrag
    • Nachweis des Antragsstellers / der Antragstellerin über ausreichende Kenntnisse (Schulungsnachweis, o.ä.)
    • Gültiger Jahresjagdschein

    Formulare

    Hinweise für Hamm

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hamm

    • Hauptwohnsitz im Bereich der Antragsbehörde
    • Nachweis als ausreichend qualifizierte Person
    • Besitz eines gültigen Jahresjagdscheines
    • Keine vorliegenden Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Jäger oder die Jägerin die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit nicht besitzt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hamm

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hamm

    • Antragsteller/-in: Antrag auf Erlaubnis zur Trichinenprobeentnahme stellen
    • Zuständige Behörde: Voraussetzungen prüfen
    • Zuständige Behörde: Antrag ablehnen – Ablehnungsbescheid und ggf. Gebührenbescheid
    • Zuständige Behörde: Antrag stattgeben – Übertragungsbescheid und Gebührenbescheid

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de