Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Die Trichinenprobenentnahme kann nach geltendem Recht durch die zuständige Behörde auf den Jäger mit gültigem Jahresjagdschein übertragen werden. Voraussetzung für die Übertragung sind die Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie eine Schulung zur Entnahme und Kennzeichnung der Trichinenproben. Bei einem Jagdscheininhaber wird von der notwendigen Zuverlässigkeit ausgegangen, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel aufkommen lassen.

    Der Antrag zur Beauftragung ist schriftlich bei der Abteilung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld einzureichen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die Schulung und eine Kopie des Jagdscheines beizufügen.  Das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

    Achtung!
    Zur Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf einen Jäger mit gültigem Jahresjagdschein, müssen grundsätzlich immer die Anträge

    • Registrierung für die Abgabe von Wild oder Wildfleisch
    • Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme u. Kennzeichnung bei erlegten Wildschweinen durch Jäger

    gleichzeitig gestellt werden.

    Wichtig!

    Für die Bestellung der Wildursprungsmarken, müssen Sie über die Möglichkeit des Online Bezahlens (ePayment / Online Banking Zugang) verfügen. Sie können den Betrag nicht überweisen! Er wird am Ende des Assistenten elektronisch bezahlt. Als Zahlverfahren stehen GiroPay, PayDirect, Kreditkarte (nur VISA und Mastercard) zur Verfügung.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 5

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3912

    Fax: 02541 18-3999

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 5

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3912

    Fax: 02541 18-3999

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 5

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3912

    Fax: 02541 18-3999

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    39 - Veterinärdienst + Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 5

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3912

    Fax: 02541 18-3999

    E-Mail: veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Daruper Straße 5

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-3912

    Fax: 02541 18-3999

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    Für die Übertragung der Trichinenprobenentnahme vom Veterinäramt auf einen Jäger.
    Folgende Voraussetzungen müssen dazu vorliegen:

    • die Vollendung des 18. Lebensjahres
    • Schulungsnachweis
    • Eine Registrierung des Jägers beim Veterinäramt
    • ein gültiger Jagdschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de