Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis
Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Viersen
Jäger, die die Trichenenproben von erlegten Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, benötigen eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Viersen
- Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme,
- Kopie des Jagdscheins,
- Kopie der Teilnahmebestätigung an der Schulung zur sachkundigen Person,
- ggf. Kopie des Begehungsscheins.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Viersen
14 Tage
Kosten
Hinweise für Viersen
- Es können Gebühren anfallen.
Zahlungsziel:
35,00 €
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024