Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis
Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Übertragung der Trichinenprobeentnahme auf Jäger
Die Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen kann auf Jäger übertragen werden. Hierfür benötigt der Jäger eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Übertragung von Trichinenprobeentnahmen auf Jäger ausgefülltes Antragsformular, siehe rechts unter Dokumente "Antrag auf Übertragung..." als Download oder Online-Antrag Kopie des Jagdscheins Kopie der Teilnahmebescheinigung an einem Lehrgang zur Schulung zur sachkundigen Person (wenn Jägerprüfung vor dem 01.04.2010 abgelegt)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Kleve
Bezeichnung Höhe der Gebühr Übertragung Trichinenprobeentnahme 25,00 Euro
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024
Stichwörter
Hinweise für Kleve