Probenentnahme zur Trichinenuntersuchung von Wildtieren Erlaubnis

    Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen

    Wenn Sie als Jägerin oder Jäger Proben für die amtliche Trichinenuntersuchung von Wildschweinen und Dachsen selbst entnehmen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben beantragen. Hierfür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Übertragung der Trichinenprobeentnahme auf Jäger

    Die Trichinenprobeentnahme bei Wildschweinen und Dachsen kann auf Jäger übertragen werden. Hierfür benötigt der Jäger eine entsprechende Beauftragung von der für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d0e2e067ff3941b6e13ac0269fd41474

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    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Übertragung von Trichinenprobeentnahmen auf Jäger ausgefülltes Antragsformular, siehe rechts unter Dokumente "Antrag auf Übertragung..." als Download oder Online-Antrag Kopie des Jagdscheins Kopie der Teilnahmebescheinigung an einem Lehrgang zur Schulung zur sachkundigen Person (wenn Jägerprüfung vor dem 01.04.2010 abgelegt)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Höhe der Gebühr Übertragung Trichinenprobeentnahme 25,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 28.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Kleve

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de