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Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Beim Reiten ist es wie beim Autofahren: Erst anmelden, dann durchstarten!
Zumindest gilt das für das Reiten in der freien Landschaft. Dort ist beim Reiten auf privaten Straßen und Wegen ein gut sichtbares, beidseitig am Zaumzeug angebrachtes Kennzeichen zu tragen.
Die Reitkennzeichen sowie die Jahresplaketten werden von der Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh ausgegeben.
Der Kreis Gütersloh hat kein ausgewiesenes Reitwegenetz, sondern stellt über die "Freistellungsverordnung" das Reiten auf den Straßen und Wegen frei. In den verschiedenen Bundesländern sowie auch in den Kreisen von NRW gelten zum Teil andere Vorschriften.
Nähere Informationen, unter anderem zu den Kosten des Reitkennzeichens, finden Sie im Merkblatt (siehe Formulare/Download).
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Formular Reitplakette
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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