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    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Nach der Bundesartenschutzverordnung ist seit dem 01.01.2001 eine Kennzeichnung aller Arten die in Anlage 6 aufgeführt sind gesetzlich vorgeschrieben. Für die einzelnen Tierarten sind bestimmte Kennzeichnungsmethoden vorgegeben, z. B. die Verwendung von "geschlossenen" (nahtlosen) Fußringen, die nur in den ersten Tagen nach der Geburt des Tieres angelegt werden können bei Vögeln. Abweichungen davon sind behördlich zu genehmigen.

    Alle anderen lebenden Wirbeltiere müssen mit Transpondern oder anderen geeigneten Mitteln gekennzeichnet werden. Bei Vögeln können Transponder ab einem Körpergewicht von 200 g zur Kennzeichnung verwendet werden, bei Schildkröten ab einem Gewicht von 500 g. Für verschiedene Schildkröten- und Schlangenarten ist eine Kennzeichnung mittels Fotodokumentation zugelassen. Diese gilt allerdings nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

    Das Bundesumweltministerium hat zwei Vereine zugelassen, die allein befugt sind, Kennzeichen an Halter und Züchter geschützter Arten in Deutschland auszugeben. Dies sind der Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA) und der Zentralverband zoologischer Fachbetriebe (ZZF). Beide Vereine halten entsprechendes Informationsmaterial bereit und nehmen Bestellungen für Kennzeichen entgegen, die zum Jahreswechsel bzw. bei Bedarf ausgeliefert werden können.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei den beiden Fachverbänden, deren Geschäftsstellen folgendermaßen erreichbar sind:

    • Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V. (BNA), Ostendstraße 4, 76707 Hambrücken, Telefon 07255 280-0, Fax 07255 8355, Email gs@bna-ev.de, Internet bna-ev.de.
    • Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF), Mainzer Straße 10, 65185 Wiesbaden, Telefon 0611 447553-0, Fax 0611 447533-33, Email info@zzf.de, Internet zzf.de.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Moltkestraße 42

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 31.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Anträge auf Genehmigung einer von der in § 13 Bundesartenschutzverordnung abweichenden Kennzeichnung können formlos bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt werden.

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die Genehmigung einer abweichenden Kennzeichnung ist gebührenpflichtig.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Die MitarbeiterInnen der Unteren Naturschutzbehörde stehen Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung:

    Bergneustadt, Engelskirchen, Gummersbach, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl, Wipperfürth

    Frau Puchberger

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de