Haustierhaltung Anzeige

    Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung Anzeige

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Die Bundesrepublik Deutschland schloss sich 1976 dem Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 an. Das Abkommen regelt den Handel mit bedrohten wild lebenden Tier- und Pflanzenarten. Für das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises bestehen hierbei Aufgaben bei der Durchführung der Bundesartenschutzverordnung,das Bundesnaturschutzgesetz, der Durchführung entsprechender Kontrollen und das Führen eines Melderegisters besonders geschützter Arten im Bezirk. Die private Haltung von artgeschützten Tieren ist beim Kreisveterinäramt zu melden. Dort werden sie in dem Melderegister geführt. Nachzuchten müssen ebenfalls vom Veterinäramt bestätigt werden, damit später der Halter ihre Legalität nachweisen kann. Verstorbene, abgegebene oder entwichene Tiere sind ebenfalls abzumelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2be9b4611ba181ac7a5b963ee2bcadb8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.05.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-13919

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • ausgefülltes Anmeldeformular
    • Herkunftsnachweise/Cites- bzw. EG-Bescheinigungen der Tiere in Kopie

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bei der An- und Abmeldung fallen keine Verwaltungsgebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de