Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung Anzeige
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-13919
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Herkunftsnachweise/Cites- bzw. EG-Bescheinigungen der Tiere in Kopie
Formulare
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Voraussetzungen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Verfahrensablauf
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Fristen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Artgeschützte Tiere müssen unverzüglich angemeldet werden, d.h. innerhalb eines Monats nach Inbesitznahme bei Fremdzugängen und innerhalb von drei Monaten bei Eigenzuchten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Kosten
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Müssen artgeschützte Tiere zwingend an- und abgemeldet werden?
Ja, kommt der Halter bzw. Händler der Meldepflicht nicht nach, kann das Versäumnis als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Tiere, die unter den Artenschutz fallen und wofür ein Legalitätsnachweis nicht vorgelegt werden kann, werden beschlagnahmt oder eingezogen.
Welche Tiere sind artgeschützt?
Derzeit gibt es ca. 56.000 geschützte Tierarten. Eine genaue Auflistung aller geschützten Arten ist beim Bundesamtes für Naturschutz zu finden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen