Vorgesehen zum Löschen - Haustierhaltung Anzeige
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Direkt nach Haltungsbeginn (spätenstens 14 Tage später) ist der Bestand der Tiere (Zu- und Abgänge zum Beispiel durch Kauf, Verkauf, Tausch, Nachzucht, Tod, sontige Abgabe) sowie eine Kennzeichnung der Unteren Naturschutzbehörde in einer schriftlichen Bestandsanzeige (siehe roter Button unten) mitzuteilen. Für bereits bestehende und noch nicht gemeldete Tierhaltungen holen Sie dies bitte nach.
Züchtern wird die Möglichkeit eingeräumt, Bestandsveränderungen in angemessenen größeren Zeitabständen in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde jeweils in Zusammenfassungen mitzuteilen.
Die im Rahmen dieser Meldepflicht abgegebenen Anzeigen müssen detaillierte Angaben enthalten über:
- Anzahl,
- Art,
- Alter,
- Geschlecht,
- Herkunft oder Verbleib,
- Standort,
- Verwendungszweck
- Kennzeichen.
Die Meldungen müssen im Falle eines Haltungswechsels immer von beiden Beteiligten vorgenommen werden; eine Abgangsanzeige des Verkäufers ersetzt also nicht die Zugangsanzeige des Erwerbers (oder umgekehrt).
Von der Anzeigepflicht ausgenommene Arten stehen in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung.
Für den Fall, dass Tiere entwichen oder verstorben sind, sind zusammen mit der Abgangsanzeige alle vorliegenden nun gegenstandslos gewordenen Dokumente an die Untere Naturschutzbehörde zurückzugeben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Mönchengladbach
Das Online-Formular für die Bestandsveränderungsanzeige über die Haltung von artenschutzrechtlich besonders geschützten Tieren finden Sie unten (roter Button).
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Bestandsänderungsanzeigen fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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