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    Einwohnerantrag

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Einwohnerinnen und Einwohner, die seit mindestens drei Monaten in Herne wohnen und das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass der Rat der Stadt über eine bestimmte Angelegenheit, für die er gesetzlich zuständig ist, berät und entscheidet (Einwohnerantrag). Der Einwohnerantrag kann auch an eine Bezirksvertretung gerichtet werden, wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, für die die Bezirksvertretung zuständig ist.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 10/0 - Büro OB

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 2

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-2223

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

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