Einwohnerantrag

    Einwohnerantrag

    Hinweise für Düren

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Möchten Sie, dass Ihr Anliegen politisch behandelt wird, können Sie sich an den Bürgerausschuss wenden.

    Stellen Sie in diesem Fall bitte einen Bürgerantrag. Das können Sie ganz bequem über unser Online-Formular erledigen.

    Mit einem sogenannten Bürgerantrag können Sie Anregungen und Beschwerden zu einem Anliegen, welches in den Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt Düren fällt, einreichen.

    Themen, die ein Bürgerantrag enthalten kann:

    Bürgeranträge sind möglich für alle Themen der örtlichen Gemeinschaft, für die der Rat der Stadt Düren zuständig ist.

    Das können zum Beispiel sein:

    -    Kindergarten/Schulen/Spielplätze
    -    ÖPNV
    -    Grünpflege und vieles mehr

    Mitglieder des Bürgerausschusses:

    Die Mitglieder des Bürgerausschusses finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

    Kontakt: 

    E-Mail an den Bürgerausschuss

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_04b3520c4c997dbed5c5342c164c1ef8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerausschuss der Stadt Düren

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Version

    Technisch geändert am 18.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düren

    Formulare

    Hinweise für Düren

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düren

    Wer darf einen Bürgerantrag stellen?

    Gemäß § 24 GO NRW können Einwohnerinnen und Einwohner, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen, unabhängig vom Alter, einen Bürgerantrag stellen. Juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.

    Muss ich Vorschriften erfüllen?

    Der Bürgerantrag kann formlos per E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular gestellt werden. Im Anschreiben muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW handelt. Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich. Sie können sich aber gerne an uns wenden und sich zunächst beraten lassen, um anschließend einen Bürgerantrag zu stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düren

    § 24 GO NRW 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Düren

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düren

    Kosten

    Hinweise für Düren

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de