Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Unna
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den durch die Widmung bestimmten Gebrauch hinaus, erfordert unbeschadet sonstiger Vorschriften eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen:
- Außengastronomie
- Informationsstände (auch zur politischen Werbung) und sonstige Veranstaltungen
- Baugerüste, Zäune und Container
- Spanntransparente
Zuständig für die Erlaubniserteilung ist grundsätzlich der Bereich Sicherheit und Ordnung. Sind evtl. noch weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich (z. B. nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, der Bauordnung oder der Straßenverkehrsordnung) ersetzt oder beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis diese nicht. Sie müssen diese immer parallel bei der entsprechenden Stelle beantragen. Unerlaubte Sondernutzungen oder Sondernutzungen die nicht der Erlaubnis entsprechen, sind ebenso ordnungswidrig, wie Sondernutzungen für die vorab keine Erlaubnis eingeholt wurde. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Unna
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492303/103-308
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
Stadt Unna
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492303/103-308
E-Mail: ordnungsamt@stadt-unna.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Unna
Angaben zur Person des Antragstellenden:
- Name, Anschrift, Telefon für Rückfragen
Angaben über die Sondernutzung:
- Ort der Sondernutzung
- Art der Sondernutzung
- zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sondernutzung
- evtl. Skizze oder Lageplan (zwingend erforderlich bei Straßencafes/Außengastronomien, Veranstaltungen)
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Kosten
Hinweise für Unna
Für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis werden Gebühren gem. des Gebührentarifs der Sondernutzungssatzung erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich nach der Art und Dauer der Sondernutzung. In bestimmten Fällen (z. B. bei anerkannter Gemeinnützigkeit) ist eine Gebührenermäßigung möglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Unna