Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kamen
Zuständig u. a. für die Genehmgigung von:
- Sondernutzungen öfftlicher Flächen
- Durchführung von Laternenumzügen
- Anbringung von Transparenten
- Plakatierung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Kamen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492307/148-3101
E-Mail: verkehr@stadt-kamen.de
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kamen
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Kamen