Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Geseke
Sie möchten öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege, Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus nutzen? Dann benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, die Ihnen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen vom Ordnungsamt der Stadt Geseke ausgestellt wird. Die Erlaubnis wird gebührenfrei erteilt.
Zur Beantragung bieten wir Ihnen - alternativ zu Papierformularen - auch die Möglichkeit des Online-Antrages über unser Serviceportal an. Den entsprechenden Link finden Sie nachstehend. Die Nutzung des Online-Services erfordert eine Anmeldung am Serviceportal der Stadt Geseke.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Formulare
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen