Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Ense
Plakattafeln
In der Gemeinde Ense stehen 30 doppelseitige Plakattafeln zur Verfügung, in denen insgesamt 60 DIN-A1 Plakate gleichzeitig aufgehängt werden können. Die Tafeln sind an verschiedenen Straßenlaternen im gesamten Gemeindegebiet verteilt. Betrieben und bestückt werden die Tafeln von der Firma Städtewerbung Schnelle GmbH (SWS). Für die Enser Vereine und Vereinigungen ist der Aushang von max. 30 Plakaten kostenfrei. Die Plakatierungen sind bei der Firma SWS anzumelden. Dabei ist abzuklären, bis wann die Plakate postalisch an die Firma SWS übersandt werden müssen. Eine Hinterlegung im Rathaus der Gemeinde Ense ist nicht möglich. Für andere Organisationen oder nicht ortsansässigen Vereine entstehen für Plakatierungen Kosten an die Firma SWS.
Anschlagstafeln
Neben den oben genannten Plakattafeln befinden sich in den verschiedenen Enser Ortsteilen insgesamt 15 Anschlagstafeln, die für Plakate, Hinweise und andere Zwecke frei zur Verfügung stehen. Die Holztafeln befinden sich an folgenden Orten:
Bilme: Hewingser Straße - beim Pfarrhaus Bittingen: Fuchsweg - Bushaltestelle Gerlingen: Gerlinger Grund Höingen: Schützenstraße - gegenüber Bäckerei Hünningen: Robberts Kamp - Feuerwehrgerätehaus Lütrringen: Hermann-Löns-Straße - vor Fa. Pater Lütrringen: Am Gelke - Sportheim Lütrringen: Hermann-Löns-Straße - Richtung Neheim Niederense: Poststraße - neben der Imbissbude Niederense: Am Brautmorgen - neben dem Postkasten Oberense: Bremer Straße - Einfahrt Aßhoff Ruhne: Kurfürstenstraße - gegenüber Glockenturm Sieveringen: Soester Straße Volbringen: Bilmer Straße - Bushaltestelle Waltringen: Wickeder Straße - neben der Schützenhalle
Wildes Plakatieren, zum Beispiel an Straßenlaternen, Brückengeländern oder Bäumen sowie an Bushaltestellen ist nicht gestattet und kann mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen