Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Kierspe

    Sie planen eine große Veranstaltung und möchten die Bürgerinnen und Bürger aus Kierspe aber auch aus den Nachbarstädten dazu einladen? Oder Sie möchten als Wahlkandidat für eine anstehende Wahl auf sich aufmerksam machen? Dann denken Sie sicher darüber nach, Plakate aufzuhängen? Mit Plakaten sollen möglichst viele Personen auf Veranstaltungen, Aktionen oder aber auf anstehende Wahlen hingewiesen werden.

    Um möglichst viele Menschen zu erreichen, werden Plakate gerne an viel befahrenen Straßen angebracht, wo sie gut sichtbar aufgehängt werden. Dies ist jedoch so ohne Weiteres nicht erlaubt.

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht hierfür eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis), denn Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet und damit dem Gemeingebrauch. Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

    Die Sondernutzung wird auf Antrag durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnung & Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02359 / 661-0

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kierspe

    Adresse

    Hausanschrift

    Springerweg 21

    58566 Kierspe

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492359/661138

    E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Formulare

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Kosten

    Hinweise für Kierspe

    Nähere Einzelheiten insbesondere die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Sondernutzungssatzung der Stadt Kierspe. Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die Gebühr bei dem angegebenen Mitarbeiter.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kierspe

    Weitere Informationen zur Straßensondernutzung online (Plakatierung an Straßen) finden Sie hier:

    Im Portal ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de