Plakatierung an Straßen
Beschreibung
Hinweise für Kierspe
Sie planen eine große Veranstaltung und möchten die Bürgerinnen und Bürger aus Kierspe aber auch aus den Nachbarstädten dazu einladen? Oder Sie möchten als Wahlkandidat für eine anstehende Wahl auf sich aufmerksam machen? Dann denken Sie sicher darüber nach, Plakate aufzuhängen? Mit Plakaten sollen möglichst viele Personen auf Veranstaltungen, Aktionen oder aber auf anstehende Wahlen hingewiesen werden.
Um möglichst viele Menschen zu erreichen, werden Plakate gerne an viel befahrenen Straßen angebracht, wo sie gut sichtbar aufgehängt werden. Dies ist jedoch so ohne Weiteres nicht erlaubt.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht hierfür eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis), denn Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet und damit dem Gemeingebrauch. Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.
Die Sondernutzung wird auf Antrag durch befristete Erlaubnis erteilt. Vor Erteilung der Erlaubnis darf mit der Sondernutzung nicht begonnen werden. Die Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig.
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Ansprechpartner
Ordnung & Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02359 / 661-0
E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de
Stadt Kierspe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492359/661138
E-Mail: ordnungsamt@kierspe.de
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Formulare
Hinweise für Kierspe
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kierspe
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Kosten
Hinweise für Kierspe
Nähere Einzelheiten insbesondere die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der Sondernutzungssatzung der Stadt Kierspe. Da sich die Gebühr aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt, erfragen Sie bitte die Gebühr bei dem angegebenen Mitarbeiter.
Weitere Informationen
Hinweise für Kierspe
Weitere Informationen zur Straßensondernutzung online (Plakatierung an Straßen) finden Sie hier:
Im Portal ist eine Anmeldung mit der BundID erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen