Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Nach § 46 StVO kann die Verwaltungsbehörde in bestimmten Einzelfällen nach Prüfung Ausnahmen von den Vorschriften der StVO genehmigen.
Hier geht es zu den Online-Anträgen:
Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot
Antrag auf Gurt- oder Helmbefreiung
Antrag auf Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten
Antrag auf Umzugsgenehmigung (Schützenfest, Martinsumzug, Laternenumzug, Prozession)
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Ansprechpartner
Dezernat VI (Stadtplanung, Bauwesen, Wohnen und Mobilität)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-3041
Fax: 02381 17-2963
Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02381 17-2879
Tiefbau- u. Grünflächenamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4601
Fax: 02381 17-2966
Sachgebiet Verkehrstechnik/-lenkung, Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 02381 17-2879
Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4601
Fax: 02381 17-2966
Abteilung Straßenplanung, Verkehrstechnik, Straßenbaubehörde, Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4601
Fax: 02381 17-2966
Tiefbau- u. Grünflächenamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4601
Fax: 02381 17-2966
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Hamm