Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatwerbung

    Hinweise für Delbrück

    Sie möchten kostenfrei Plakate aufhängen? Reservieren Sie hier online einen Zeitraum!

    Beschreibung

    Hinweise für Delbrück

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).

    Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelreichallee 20

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 / 996-0

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Delbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Springpatt 3

    33129 Delbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495250996183

    E-Mail: bianca.ehrich@delbrueck.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Formulare

    Hinweise für Delbrück

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Delbrück

    Nach der Reservierungsbestätigung durch die Stadt müssen die DIN-A1-Plakate bis spätestens donnerstags vor dem bestätigten Aushangzeitraum im Fachbereich Bürgerdienste, abgegeben werden. Ausgehängt und abgenommen werden die Plakate durch die Firma Städtewerbung Schnelle GmbH. Kosten entstehen den Vereinen hierfür nicht. Unabhängig von einer Zuteilung kostenloser Plakatflächen besteht die Möglichkeit, durch die Firma Städtewerbung Schnelle GmbH kostenpflichtig plakatieren zu lassen oder Ihre Veranstaltung kostenlos in den städtischen Veranstaltungskalender einzutragen.

    Die Buchung kostenpflichtiger Plakatflächen ist nur direkt bei der Firma Städtewerbung Schnelle GmbH möglich.

    Kosten

    Hinweise für Delbrück

    Pro Veranstaltung können die Delbrücker Vereine mit bis zu 30 Plakaten für 2 Wochen kostenfrei werben. Bei Buchungsüberschneidungen kann die Anzahl der Plakate reduziert oder der Aushang auf bestimmte Stadtteile begrenzt werden. Interessierte Vereine können über das auf dieser Seite verknüpfte Online-Formular einen kostenlosen Werbezeitraum für die Vereinsveranstaltung reservieren lassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Delbrück

    Die Stadt Delbrück hat die Werberechte auf städtischem Grund und Boden an die Firma "Städtewerbung Schnelle GmbH" übertragen mit der Maßgabe, dass eine festgelegte Anzahl von Plakatflächen den Delbrücker Vereinen, der Stadt und der Stadthalle zur Verfügung steht (Freiaushang). Die übrigen Plakatflächen werden von der Firma Städtewerbung Schnelle GmbH genutzt (kostenpflichtige Werbeflächen).

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Delbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de