Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Petershagen

    Die Erlaubnis einer Sondernutzung für Privatpersonen und Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen nutzen wollen, ist notwendig für:

    • die Lagerung von Gegenständen aller Art
    • das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
    • die Verteilung von Werbematerial
    • das Anlegen von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten
    • das Anlegen einer Überfahrt oder Zufahrt über Gehwege oder Radwege
    • die Aufstellung von Plakaten, Wahlplakaten, und private Hinweisschilder

    Die Beantragung erfolgt online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a3454fee7f01ee4a6ba2dd9ea5737434

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495702822232

    E-Mail: sondernutzungen@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Petershagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495702822232

    E-Mail: sondernutzungen@petershagen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Baubetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 63

    32469 Petershagen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05702 822-0

    Fax: 05702 822-298

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Kosten

    Hinweise für Petershagen

    Die Gebühren ergeben sich aus der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Petershagen und werden im Einzelfall festgesetzt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Petershagen

    Die Stadt Petershagen ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Sie können gerne eine E-Mail an sondernutzungen@petershagen.de senden. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

    Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Minden-Lübbecke zuständig.

    Kreis Minden-Lübbecke

    Gebäude und Liegenschaften
    Otto-Lilienthal-Weg 29
    32425 Minden
    Tel.: +49 571 807-0
    Fax: +49 571 807-30000
    gebaeude@minden-luebbecke.de

    Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.

    Landesbetrieb Straßenbau NRW

    Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe
    Stapenhorststraße 119
    33615 Bielefeld
    www.strassen.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Petershagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de