Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Das Anbringen von Plakaten an den hierfür bestimmten Plakatsäulen, Plakattafeln und sonstigen für diesen Zweck vorgesehenen Einrichtungen ist zulässig und wird im Gebiet der Stadt Espelkamp ausschließlich von der Firma
Ströer Deutsche Städte Medien GmbHNiederlassung Bielefeld
Mauerstr. 8, 33602 Bielefeld
Telefon 0521 56066-72, Telefax 0521 56066-80 www.stroeer-direkt.de E-Mail: sklemme@stroeer.de
durchgeführt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Espelkamp
- § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Espelkamp
Verfahrensablauf
Hinweise für Espelkamp
Sie können eine Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten entweder über unser bereitgestelltes Online-Formular oder über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragen. Alternativ steht ein PDF-Formular zum Download zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Espelkamp