Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bad Oeynhausen
Plakatierungen jedweder Art sind auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen nicht gestattet.
Dieses Verbot gilt nicht für von der Stadt genehmigte Nutzungen, für von der Stadt konzessionierte Werbeträger sowie für bauaufsichtsrechtlich genehmigte Werbeanlagen.
Eine Nutzungserlaubnis können Sie beim Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Bad Oeynhausen beantragen bzw. die dort konzessionierten Werbepartner erfragen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Bad Oeynhausen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +495731143305
E-Mail: c.blase@badoeynhausen.de
Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Telefon: +49(0)5731 14-3300
Fax: Fax: +49(0)5731 14-1901
E-Mail: mi.brune@badoeynhausen.de
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bad Oeynhausen
Allgemein:
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen