Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung - Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Schlangen

    • Für Plakate im öffentlichen Straßenraum ist in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich

    • Das Anbringen von Plakaten an Landes- und Bundesstraßen ist grundsätzlich verboten, Ausnahme: Wahlplakatierung

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).  

    Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Ordnung und Soziales

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Schlangen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 6

    33189 Schlangen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495252981131

    E-Mail: fb-ordnung@gemeinde-schlangen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Schlangen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 6

    33189 Schlangen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495252981131

    E-Mail: fb-ordnung@gemeinde-schlangen.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schlangen


    Unterlagen:

    • Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schlangen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,

    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,

    • Größe und Anzahl der Plakate,

    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schlangen

    Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schlangen

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Schlangen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de