Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Kalletal
Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus (begehen, befahren) bedarf als Sondernutzung einer Erlaubnis. Diese Sondernutzung muss beantragt und genehmigt werden. Sondernutzungen sind z. B. das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Informationsständen, Verkaufsauslagen, Plakatierungen und dergleichen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kalletal
Eventuell sind zusätzliche Skizzen (Lagepläne mit Maßangaben) erforderlich.
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Kosten
Hinweise für Kalletal
Je nach Nutzungsart- und dauer sind Gebühren in unterschiedlicher Höhe zu entrichten. Bestimmte Sondernutzungen, die gemeinnützigen, kirchlichen oder kulturellen Zwecken dienen, sind gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen