Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Dörentrup
Wie kann ich mich über einen anderen Bürger beschweren?
Grundsätzlich ist jede Beschwere schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben. Dies ist nötig, da die Gemeinde Dörentrup nachweisen muss, warum sie tätig wird.
Gibt es noch eine Mittagsruhe? Wann ist sie genau?
Ja. Die Mittagsruhe gilt von 13 bis 15 Uhr. Hier dürfen im Freien keine lauten Arbeiten, z. B. Rasen mähen, verrichtet werden.
Darf ich ein Plakat aufhängen oder Handzettel verteilen?
Prinzipiell benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie öffentlich werben wollen. Entweder vom Eigentümer/Betreiber bei Privateigentum (z.B. dem Parkplatz eines Supermarktes) oder der Gemeinde Dörentrup bei öffentlichem Eigentum (z.B. Ampeln, Stromkästen) und darüber hinaus, wenn das Privateigentum an öffentliches Eigentum angrenzt. (z.B. eine Hauswand, die direkt am Bürgersteig oder der Straße steht)
Darf ich meine Gartenabfälle verbrennen?
Nein. Seit Anfang 2013 ist das Verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten. Pflanzliche Abfälle aus dem heimischen Garten können in der grünen Tonne entsorgt oder an dem Recyclinghof Maibolte abgegeben werden.
Auf was muss ich achten, wenn ich Tiere halte oder mit mir führe?
Sie sind für eventuelle Gefahren, Beschädigungen und Beschmutzungen Ihrer gehaltenen oder mitgeführten Tiere verantwortlich. Beispielsweise müssen Hunde einer bestimmten Rasse oder einer bestimmten Größe immer an der Leine geführt werden und Freigänger Katzen müssen kastriert und gechipt sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen