Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Der Gebrauch von Straßen, Wegen und Plätzen ist jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet, sogenannter Gemeinbrauch.
Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche "über den Gemeingebrauch hinaus" genutzt werden soll, wird eine Sondernutzungsgenehmigung benötigt.
Eine Erlaubnis wird unter anderem benötigt für:
- Das Verteilen von Flyern (Werbung und Informationsschriften) für kommerzielle Zwecke
- Informations- und Verkaufsstände,
- das Aufstellen von Containern/Mulden und Gerüsten sowie die vorübergehende Lagerung von Baumaterialien im öffentlichen Verkehrsraum,
- das Aufstellen und Anbringen von Hinweis- und Werbetafeln,
- Außengastronomie und Warenauslagen.
Erlaubnisse für Plakatierungen in der Stadt Detmold innerhalb der Ortsdurchfahrten können für Sonderveranstaltungen erteilt werden.
Unterschieden wird hierbei ob die Veranstaltung kommerziell (gewerblich) oder nicht kommerziell (gemeinnützig) ist.
Für kommerzielle (gewerblich) Veranstaltungen gilt:
- Die Anzahl der genehmigungsfähigen Plakatstandorte beträgt 24 Stück.
- Die Plakate dürfen eine Größe von DIN A1 nicht überschreiten.
- Die Dauer der Plakatierungserlaubnis beträgt 8 Tage.
- An jeweils einem Plakatstandort ist ein Plakat in Fahrtrichtung mit dem Aufkleber "Genehmigter Werbeaushang" zu markieren.
Für nicht kommerzielle (gemeinnützig)Veranstaltungen gilt:
- Die Anzahl der genehmigungsfähigen Plakatstandorte beträgt 30 Stück.
- Die Plakate dürfen eine Größe von DIN A1 nicht überschreiten.
- Die Dauer der Plakatierungserlaubnis beträgt 14 Tage.
- An jeweils einem Plakatstandort ist ein Plakat in Fahrtrichtung mit dem Aufkleber "Genehmigter Werbeaushang" zu markieren.
Es können für max. 4 Veranstaltungen gleichzeitig Plakate genehmigt werden. Bei mehr als 4 Antragstellern finden bei der
Entscheidung sowohl die Daten der Antragseingänge als auch die Anzahl der bislang erteilten Erlaubnisse Berücksichtigung.
Hinsichtlich der Plakatierungen für Wahlveranstaltungen gilt der gemeinsame Runderlass des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und
Verkehr und des Innenministers bzgl. "Lautsprecher- und Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Bundestags-,
Landtags- und Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen".
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Ansprechpartner
Stadt Detmold
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +495231977630
E-Mail: j.hagemeister@detmold.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
Der Antrag für eine Sondernutzungserlaubnis kann grundsätzlich formlos gestellt werden. Eventuell sind zusätzliche Skizzen (Lagepläne mit Maßangaben) erforderlich.
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Detmold
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Detmold
Erlaubnisse für Plakatierungen: Die Plakatierung muss eine Woche vorher beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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