Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Beispiele für eine Sondernutzung:

    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen;
    • Anbringen von Plakaten;
    • Betrieb von Außengastronomie;
    • Einrichten von privaten Baustellen auf öffentlicher Fläche;
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen);
    • Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).

    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus oder eine Nutzung ohne Erlaubniss, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 18.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Herford

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495221189483

    Fax: +4952211894141

    E-Mail: sondernutzung@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:

    • Ein Ausweisdokument
    • Einen Lageplan (maßstabsgetreu)
    • Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
    • Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
    • Sonstige, spezifisch für einzelne Kommunen erforderliche Unterlagen

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Erst nach der Zahlung der Gebühren können Sie den Bescheid im Wirtschafts-Service-Portal.NRW herunterladen.

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune für Sondernutzungen. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.

    Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Falle von Straßensondernutzungserlaubnissen innerorts manche Kommunen zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die Hinterlegung einer Kaution verlangen. Auch die Vereinbarung von monatlichen Zahlungen ist in bestimmten Fällen üblich. Sollte dies zutreffen, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de