Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Herford
Beispiele für eine Sondernutzung:
- Aufstellen von Waren- und Informationsständen;
- Anbringen von Plakaten;
- Betrieb von Außengastronomie;
- Einrichten von privaten Baustellen auf öffentlicher Fläche;
- Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen);
- Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus oder eine Nutzung ohne Erlaubniss, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herford
Die zuständige Stelle kann, je nach Art der Sondernutzung, Unterlagen und Nachweise verlangen, zum Beispiel:
- Ein Ausweisdokument
- Einen Lageplan (maßstabsgetreu)
- Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
- Bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)
- Sonstige, spezifisch für einzelne Kommunen erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Kosten
Hinweise für Herford
Erst nach der Zahlung der Gebühren können Sie den Bescheid im Wirtschafts-Service-Portal.NRW herunterladen.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune für Sondernutzungen. Sie berücksichtigt unter anderem Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Falle von Straßensondernutzungserlaubnissen innerorts manche Kommunen zusätzlich zur Verwaltungsgebühr die Hinterlegung einer Kaution verlangen. Auch die Vereinbarung von monatlichen Zahlungen ist in bestimmten Fällen üblich. Sollte dies zutreffen, wird sich die zuständige Stelle mit Ihnen in Verbindung setzen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Herford