Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Privatpersonen/Gewerbetreibende, die den Bereich von öffentlichen Straßen und Bürgersteigen sowie Grün- oder sonstigen Flächen
- für die Lagerung von Gegenständen aller Art
- für das Aufstellen von Containern, Fahrradständern, Tischen und Stühlen, Verkaufsständen, Verkaufseinrichtungen, Warenauslagen, Werbetafeln oder Automaten
- zur Verteilung von Werbematerial oder
- zur Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten
- Wahlwerbung (Werbetafeln, Plakatierung, Informationsveranstaltungen)
nutzen wollen, müssen sich für die Nutzung eine Erlaubnis ausstellen lassen.
Sondernutzungsanträge können Sie einfach über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) online stellen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde
- §§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW
- § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bünde
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Fristen
Hinweise für Bünde
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bünde
Erlaubnisfreie Nutzungen
- Für Rednerpulte, Informationsstände oder Tribünen, die politischen Zwecken dienen, ist keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Zu beachten ist jedoch die Anmeldepflicht nach dem Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz).
Weitere Informationen
Hinweise für Bünde
Die Stadt Bünde ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Für Sondernutzungen im Bereich der Kreisstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Kreis Herford zuständig.
Für Sondernutzungen im Bereich der Land- und Bundesstraßen (Anlegung von Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten) ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Bünde