Sondernutzung von Straßen
Beschreibung
Hinweise für Verl
Wenn durch eine Veranstaltungen eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Das ist dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den regulären Verkehr eingeschränkt wird, zum Beispiel aufgrund der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge. In bestimmten Fällen kann dies auch Veranstaltungen auf privaten Flächen betreffen: etwa dann, wenn parkende Autos den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen. Sofern private Flächen in Anspruch genommen werden, muss im Vorfeld das Einverständnis der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vorliegen.
Auch für Radtouren ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.
Je nach Art der Veranstaltung ist vom Veranstalter außerdem ein ausreichender Versicherungsschutz nachzuweisen.
Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind kleinere ortsübliche Brauchtums- oder kirchliche Veranstaltungen, zum Beispiel Martinsumzüge oder Prozessionen. Auch diese sind jedoch im Voraus der Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen.
Da vor Erteilung einer Erlaubnis noch Dritte (Polizei, Baulastträger, ggf. sonstige Betroffene) angehört werden müssen, sollte der Antrag mit den vollständigen Unterlagen (s. u.) spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
Die Antragsstellung ist im Wirtschafts-Service-Portal.NRW auch online möglich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Verl
- Veranstaltererklärung
- Bestätigung der Versicherung über den Haftpflichtversicherungsschutz
- Bei benötigter Straßensperrung ist auch ein Lageplan mit Markierung der zu sperrenden Fläche einzureichen.
- Bei Umzügen wird darüber hinaus ein Streckenplan benötigt.
Formulare
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Verl