Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzung von Straßen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Verl

    Wenn durch eine Veranstaltungen eine Straße mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich. Das ist dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den regulären Verkehr eingeschränkt wird, zum Beispiel aufgrund der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge. In bestimmten Fällen kann dies auch Veranstaltungen auf privaten Flächen betreffen: etwa dann, wenn parkende Autos den öffentlichen Verkehr beeinträchtigen. Sofern private Flächen in Anspruch genommen werden, muss im Vorfeld das Einverständnis der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vorliegen.

    Auch für Radtouren ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist.

    Je nach Art der Veranstaltung ist vom Veranstalter außerdem ein ausreichender Versicherungsschutz nachzuweisen.

    Ausgenommen von der Erlaubnispflicht sind kleinere ortsübliche Brauchtums- oder kirchliche Veranstaltungen, zum Beispiel Martinsumzüge oder Prozessionen. Auch diese sind jedoch im Voraus der Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen.

    Da vor Erteilung einer Erlaubnis noch Dritte (Polizei, Baulastträger, ggf. sonstige Betroffene) angehört werden müssen, sollte der Antrag mit den vollständigen Unterlagen (s. u.) spätestens drei Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.

    Die Antragsstellung ist im Wirtschafts-Service-Portal.NRW auch online möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Verl

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Straße 5

    33415 Verl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495246961170

    E-Mail: tobias.dumrauf@verl.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paderborner Str. 5

    33415 Verl

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Verl

    • Veranstaltererklärung
    • Bestätigung der Versicherung über den Haftpflichtversicherungsschutz
    • Bei benötigter Straßensperrung ist auch ein Lageplan mit Markierung der zu sperrenden Fläche einzureichen.
    • Bei Umzügen wird darüber hinaus ein Streckenplan benötigt.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Verl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de