Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Laut § 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in Rheda-Wiedenbrück ist das Anbringen bzw. Aufstellen von Schildern Plakaten, Geschäftsempfehlungen und sonstige Schriften auf den Straßen und in den Anlagen, an Lichtmasten, Schaltkästen und sonstigen Einrichtungen der Versorgungsbetriebe und der Deutschen Post AG, an Bäumen sowie an zur Straße hin gelegenen Grundstückseinfriedungen nicht gestattet.

    Hiervon kann gemäß § 14 der vg. Verordnung auf Antrag Ausnahmen erlassen werden.

    Es werden nur Plakatierungen genehmigt, die auf eine örtliche Veranstaltung mit besonderer Bedeutung hinweisen oder ehrenamtlich organisiert sind oder kulturelle-historische-heimatkundliche-soziale Bedeutung haben oder alte bäuerliche und christliche Traditionen pflegen.

    Gewerbliche Sonderaktionen (z.B. Tag der offenen Tür, Sonderverkaufsaktionen) werden nicht genehmigt.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Rheda-Wiedenbrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +495242963238

    Fax: +495242963550

    E-Mail: ordnungsamt@rh-wd.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    II.1-32.1 Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Ausgefüllter Antrag mit Musterbild vom Plakat

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Es muss sich um eine Veranstaltung im Stadtgebiet Rheda-Wiedenbrück handeln.

    Plakatierungsanträge für eine auswärtige Veranstaltung werden nicht genehmigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der Antrag kann schriftlich oder per E-Mail gestellt werden. Nach Antragsstellung erfolgt eine Prüfung des Antrages. Ist dieser vollständig und die Voraussetzungen sind erfüllt, wird eine Genehmigung ausgestellt und zugesandt.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Der Antrag ist 2 Wochen vor dem Plakatierungsbeginn einzureichen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    5 Tage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    • Es werden nur maximal 50 Plakate genehmigt
    • Der Plakatierungszeitraum ist maximal 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de