Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für die Einrichtung von Baustellen, Materiallagerung, Aufstellung von Kränen und Bauzäunen sowie den Betrieb einer Außengastronomie.

    Eine Sondernutzung liegt vor bei einer Benutzung von Straßen, Plätzen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus. Das bedeutet, dass eine Straße für einen Zweck benutzt wird, für den sie nicht bestimmt wurde. Als Sondernutzung sind somit z. B. Betrieb der Außengastronomie, Waren- und Informationsstände, Bauzäune, Gerüste, Container und Werbeschilder anzusehen. Keine Sondernutzung ist es dagegen, wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird.

    Die Sondernutzungserlaubnis kann unter Angabe des Zeitraums und der Art der Sondernutzung beantragt werden. Warenauslagen der anliegenden Einzelhandelsgeschäfte dürfen in den Fußgängerzonen bis zu 1,00 m (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen, ohne dass diese einer Erlaubnis bedürfen.

    Für den Betrieb einer Außengastronomie kann die Erlaubnis nur für eine ganze Saison (Mai bis September) erteilt werden.

    Gebühren (Beispiele)

    • Einrichtung von Baustellen, je m², monatlich 3,00 €
    • Warenauslagen und Warenständer, je angefangenen m² monatlich 5,00 €
    • Außengastronomie, je angefangenen m², Saisongebühr 18,00 €

    Die vollständige Gebührenordnung ist in der angefügten Satzung enthalten.

    NEU: Online-Antragsformulare

    Anstatt der bisher genutzen PDF-Antragsformulare, welche erst heruntgergeladen, dann lokal ausgefüllt und abschließend per E-Mail eingereicht werden mussten, bieten wir Ihnen ab sofort die modernisierte Version der Antragsformulare als Online-Version zum direkten Ausfüllen am Bildschrirm an:

     

    Wichtiger Hinweis:

    Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge dem Fachbereich Ordnung 14 Tage vor Baubeginn zuzusenden.

     

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Gütersloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4905241823230

    E-Mail: ordnungsamt.stadt@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Verkehr - Fachbereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssicherung - Fachbereich Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 70

    33330 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 82-228

    Fax: 05241 82-3291

    E-Mail: verkehrssicherung@guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de