Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für die Einrichtung von Baustellen, Materiallagerung, Aufstellung von Kränen und Bauzäunen sowie den Betrieb einer Außengastronomie.
Eine Sondernutzung liegt vor bei einer Benutzung von Straßen, Plätzen oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus. Das bedeutet, dass eine Straße für einen Zweck benutzt wird, für den sie nicht bestimmt wurde. Als Sondernutzung sind somit z. B. Betrieb der Außengastronomie, Waren- und Informationsstände, Bauzäune, Gerüste, Container und Werbeschilder anzusehen. Keine Sondernutzung ist es dagegen, wenn ein Mülleimer an Abholtagen auf den Bürgersteig gestellt wird.
Die Sondernutzungserlaubnis kann unter Angabe des Zeitraums und der Art der Sondernutzung beantragt werden. Warenauslagen der anliegenden Einzelhandelsgeschäfte dürfen in den Fußgängerzonen bis zu 1,00 m (gemessen von der Gebäudefront) in den Straßenraum hineinragen, ohne dass diese einer Erlaubnis bedürfen.
Für den Betrieb einer Außengastronomie kann die Erlaubnis nur für eine ganze Saison (Mai bis September) erteilt werden.
Gebühren (Beispiele)
- Einrichtung von Baustellen, je m², monatlich 3,00 €
- Warenauslagen und Warenständer, je angefangenen m² monatlich 5,00 €
- Außengastronomie, je angefangenen m², Saisongebühr 18,00 €
Die vollständige Gebührenordnung ist in der angefügten Satzung enthalten.
NEU: Online-Antragsformulare
Anstatt der bisher genutzen PDF-Antragsformulare, welche erst heruntgergeladen, dann lokal ausgefüllt und abschließend per E-Mail eingereicht werden mussten, bieten wir Ihnen ab sofort die modernisierte Version der Antragsformulare als Online-Version zum direkten Ausfüllen am Bildschrirm an:
- >>> Online Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen
- >>> Online Antrag auf Sondernutzungserlaubnis
Wichtiger Hinweis:
Da die Antragsbearbeitung mitunter einen Ortstermin oder die Anhörung der Polizei oder anderer Fachbereiche erforderlich macht, sind Anträge dem Fachbereich Ordnung 14 Tage vor Baubeginn zuzusenden.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Gütersloh
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +4905241823230
E-Mail: ordnungsamt.stadt@guetersloh.de
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh