Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
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Ansprechpartner
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02522 72-446
Fax: 02522 72-460
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Oelde
- Bauantrag für Werbeanlage(n)
- Aktueller Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte
- Lageplan (Maßstab 1:500)
- Ansichten (Maßstab 1:50)
- Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage
- Angaben zur Kostenermittlung (Rohbau-/Herstellungskosten)
- weitere vorhabensspezifische Unterlagen (auf Anfrage)
Die Unterlagen sind 3-fach einzureichen.
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Oelde