Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02522 72-446

    Fax: 02522 72-460

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Oelde

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratsstiege 1

    59302 Oelde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49252272415

    E-Mail: ursula.lindner@oelde.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisarchiv

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldenburger Str. 2

    48231 Warendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02581 53-1040

    Fax: 02581 53-5199

    E-Mail: kreisarchiv@kreis-warendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oelde

    • Bauantrag für Werbeanlage(n)
    • Aktueller Auszug aus der Liegenschafts-/Flurkarte
    • Lageplan (Maßstab 1:500)
    • Ansichten (Maßstab 1:50)
    • Farbiges Lichtbild oder farbige Lichtbildmontage
    • Angaben zur Kostenermittlung (Rohbau-/Herstellungskosten)
    • weitere vorhabensspezifische Unterlagen (auf Anfrage)

    Die Unterlagen sind 3-fach einzureichen.

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Oelde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de