Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Warendorf
Das Kreisarchiv Warendorf archiviert im Plakatbestand S 9 aktuell ca. 5.700 Plakate, Edikte und Flugblätter, die von staatlichen Einrichtungen, von Städten und Gemeinden, öffentlichen Institutionen, Parteien oder Vereinen veröffentlicht wurden. Die Überlieferung setzt mit frühneuzeitlichen Edikten des Fürstbistums Münster und anderer Territorien des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation ein und wird laufend ergänzt. 5.300 Stücke des Bestandes S 9 sind inzwischen gescannt worden.
Rechtsgrundlage
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen