Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen

    Hinweise für Borken

    Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen bei Veranstaltungen

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen:

    Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung  (StVO).

     

    Erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind z.B.:

    • Radrennen, Mannschaftsfahrten oder vergleichbare Veranstaltungen

    • Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist

    • Wallfahrten

    • Planwagenfahrten

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verkehrssicherung, Verkehrsaufklärung, Allg. Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Velen

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgplatz 6

    46342 Velen-Ramsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492863926213

    E-Mail: ordnungsamt@velen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    • Formfreier Antrag per E-Mail oder Post

    • Streckenplan/-beschreibung (z. B. unter Zuhilfenahme des Geodatenatlas des Kreises Borken, von OpenStreetMap oder von Google Maps)

    • Versicherungsnachweis (Veranstalterhaftpflicht)

    • Veranstaltererklärung (bei Umzügen mit Festwagen)

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    • § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

    • Verwaltungsvorschrift zur StVO

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Gebühr wird nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Borken

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de