Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Eitorf
Genehmigung zum Aufhängen/-stellen von Plakaten/Bannerwerbung
Im gesamten Gemeindegebiet (innerorts) gibt es zurzeit 30 doppelseitige Plakatrahmen aus Aluminium für DIN A1-Plakate, die an Straßenlaternen angebracht sind. Die Bewirtschaftung der Rahmen erfolgt durch die Firma Städtewerbung Schnelle. Die Plakatrahmen können auch als Wegweiser zu Ihrem Unternehmen genutzt werden oder als Dauerwerbung. Das System ist witterungsresistent.
Ortsansässige Vereine können darüber hinaus kostenlos die Bannerwerbung an folgenden Standorten nutzen:
- Bahnhofsvorplatz (Bahnhofstraße)
- Windecker Straße (Nähe Tamoil-Tankstelle)
- Asbacher Straße (Nähe Tennisplätze)
Für Gewerbetreibende und auswärtige Vereine steht die Bannerwerbung an der Kurscheid´s Eck zur Verfügung, die über den Aktivkreis Eitorf vermarktet wird.
Ob Stadtplan oder Gastronomieverzeichnis, Bürgerinformationsheft oder Imagebroschüre: Die Gemeindeverwaltung gibt verschiedenste Publikationen heraus, die teilweise werbefinanziert sind und in denen Sie Werbeanzeigen platzieren können. Die Anzeigenpreise für die einzelnen Publikationen sind unterschiedlich. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen
Gemäß § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist gewerbliche Plakatierung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten zulässig.
Nähere Informationen unter https://eitorf.de/entwicklungs/werben-in-eitorf/?q=werben
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Ansprechpartner
Gemeinde Eitorf
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +492243 89 112
E-Mail: belgin.hasan@eitorf.de
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eitorf
§ 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Eitorf