Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Genehmigung zum Aufhängen/-stellen von Plakaten/Bannerwerbung

    Im gesamten Gemeindegebiet (innerorts) gibt es zurzeit 30 doppelseitige Plakatrahmen aus Aluminium für DIN A1-Plakate, die an Straßenlaternen angebracht sind. Die Bewirtschaftung der Rahmen erfolgt durch die Firma Städtewerbung Schnelle. Die Plakatrahmen können auch als Wegweiser zu Ihrem Unternehmen genutzt werden oder als Dauerwerbung. Das System ist witterungsresistent.

    Ortsansässige Vereine können darüber hinaus kostenlos die Bannerwerbung an folgenden Standorten nutzen:

    • Bahnhofsvorplatz (Bahnhofstraße)
    • Windecker Straße (Nähe Tamoil-Tankstelle)
    • Asbacher Straße (Nähe Tennisplätze)

    Für Gewerbetreibende und auswärtige Vereine steht die Bannerwerbung an der Kurscheid´s Eck zur Verfügung, die über den Aktivkreis Eitorf vermarktet wird.

    Ob Stadtplan oder Gastronomieverzeichnis, Bürgerinformationsheft oder Imagebroschüre: Die Gemeindeverwaltung gibt verschiedenste Publikationen heraus, die teilweise werbefinanziert sind und in denen Sie Werbeanzeigen platzieren können. Die Anzeigenpreise für die einzelnen Publikationen sind unterschiedlich. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen

    Gemäß § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist gewerbliche Plakatierung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten zulässig.

    Nähere Informationen unter https://eitorf.de/entwicklungs/werben-in-eitorf/?q=werben

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtmarketing, Kultur und Tourismus

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Eitorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492243 89 112

    E-Mail: belgin.hasan@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    § 8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de