Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Die Plakatwerbung ist auf Verkehrsflächen in Radevormwald nur an den dafür bestimmten Standorten und Einrichtungen zulässig. Sonstige Plakatierung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Paletten und Ständern zulässig. Die Plakatwerbung ist vor Beginn dem Ordnungsamt anzuzeigen. Die Erteilung einer Genehmigung für die Plakatwerbung ist gebührenpflichtig.
Die Anzahl der Plakate ist beschränkt. Mit Plakatwerbemaßnahmen darf frühestens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen unverzüglich nach Veranstaltungsende entfernt werden.
Die vorstehenden Ausführungen zur Plakatwerbung gelten nicht für die Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen.
Einzelheiten der Wahlplakatierung sind mit dem Wahlamt abzusprechen. Wenden Sie sich in solchen Fragen bitte ebenfalls an die angegebenen SachbearbeiterInnen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen