Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Die Plakatwerbung ist auf Verkehrsflächen in Radevormwald nur an den dafür bestimmten Standorten und Einrichtungen zulässig. Sonstige Plakatierung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Paletten und Ständern zulässig. Die Plakatwerbung ist vor Beginn dem Ordnungsamt anzuzeigen. Die Erteilung einer Genehmigung für die Plakatwerbung ist gebührenpflichtig.

    Die Anzahl der Plakate ist beschränkt. Mit Plakatwerbemaßnahmen darf frühestens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen unverzüglich nach Veranstaltungsende entfernt werden.

    Die vorstehenden Ausführungen zur Plakatwerbung gelten nicht für die Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen.

    Einzelheiten der Wahlplakatierung sind mit dem Wahlamt abzusprechen. Wenden Sie sich in solchen Fragen bitte ebenfalls an die angegebenen SachbearbeiterInnen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c05bb1e2d331cc1056b9d77841f94f9b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Version

    Technisch geändert am 13.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de