Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lindlar

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis, diese können Sie online beantragen. Die Genehmigung wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt sein. Ferner kann die Genehmigung mit Bedingungen und Auflagen versehen sein.

    Über den Online Antrag können folgende Genehmigungen beantragt werden:

    • Erlaubnis bei Baumaßnahmen
    • Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten
    • Erlaubnis zum Anbieten von Waren oder Leistungen auf der Straße
    • Einrichtung einer Halteverbotszone oder Platzabsperrung für einen Umzug
    • Gehwegüberfahrten (Herstellung, Änderung oder Zustimmung)
    • Erlaubnis innerhalb der Ortschaft (Informationsstand, Lauf-Promotion, Sampling-Aktionen)

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2c55e49f00d4059c133cca9069f47b74

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3c6e99a3a0b18cf28ad0fc1c22aa2f6e

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    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borromäusstraße 1

    51789 Lindlar

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Lindlar

    Adresse

    Hausanschrift

    Borromäusstraße 1

    51789 Lindlar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4922696110

    E-Mail: ordnungsamt@lindlar.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de