Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständern, aber auch von Tischen und Stühlen zum Zwecke der Außengastronomie.

    Diese saisonale Erlaubnis wird von April bis einschließlich September ausgestellt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_001541c3005a7ce898dc584c8acef2f8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Vollständig ausgefüllter Antrag samt Skizze.

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt.
    Diese ergeben sich aus der vom Rat der Stadt Heinsberg beschlossenen Sondernutzungssatzung zzgl. einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.
    Die Mindestgebühr beträgt 35,00 €.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Die Stadt Heinsberg ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

    Die Sondernutzungserlaubnis ist jährlich neu zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de