Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Sondernutzungen in diesem Sinne sind zum Beispiel das Aufstellen von Werbetafeln, Warenauslagen und Fahrradständern, aber auch von Tischen und Stühlen zum Zwecke der Außengastronomie.
Diese saisonale Erlaubnis wird von April bis einschließlich September ausgestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Vollständig ausgefüllter Antrag samt Skizze.
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
- §§ 14 Abs. 1, 18 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW)
- Satzung der Stadt Heinsberg über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straße - Sondernutzungssatzung
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor dem beantragten Zeitraum der Sondernutzung einzureichen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Je nach Art, Örtlichkeit und Ausmaß der Sondernutzung ist zusätzliche eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Ordnungsamt - Verkehrsangelegenheiten - zu beantragen.
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Die Stadt Heinsberg ist für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen innerhalb der Ortsdurchfahrten zuständig. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Die Sondernutzungserlaubnis ist jährlich neu zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg