Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).
Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Jülich
- § 18 Abs.1 und 2 i.V.m. § 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV NW. S. 1028)
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012
Verfahrensablauf
Hinweise für Jülich
Der Antrag ist rechtzeitig (4 Wochen vorher) zu stellen. Die Genehmigung wird mit einem Vorlauf von 14 Tagen ab Veranstaltungsbeginn erteilt. Weitere Auflagen und Hinweise sind der Genehmigung zu entnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Jülich