Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).  

    Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Jülich

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rurstraße 17

    52428 Jülich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49246163368

    Fax: +49246163362

    E-Mail: ordnungsamt@juelich.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rurstraße 17

    52428 Jülich

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Jülich

    • § 18 Abs.1 und 2 i.V.m. § 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein -Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV NW. S. 1028)
    • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Jülich

    Der Antrag ist rechtzeitig (4 Wochen vorher) zu stellen. Die Genehmigung wird mit einem Vorlauf von 14 Tagen ab Veranstaltungsbeginn erteilt. Weitere Auflagen und Hinweise sind der Genehmigung zu entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Jülich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de