Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Monschau
Das Aufstellen / Anbringen von Werbeplakaten / Plakaten / Großraumplakate für Politische Veranstaltungen oder sonstige Veranstaltungen auf städtischer Fläche im öffentlichen Verkehrsraum ist gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung - II B 2 - 22 - 33 und des Innenministeriums - 11/20-10.10 vom 08.08.2003 genehmigungspflichtig.
Die Genehmigung wird für eine bestimmte Anzahl von Plakaten für einen bestimmten Zeitraum erteilt.
Downloadbereich
- Antrag auf Erteilung einer Plakatierung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Monschau