Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Das Team koordiniert die für Veranstaltungen notwendigen Genehmigungen und Abstimmungen mit den beteiligten Stellen der Stadtverwaltung.
Unser Service für Sie:
Sie möchten ein Straßenfest, einen Trödelmarkt oder eine größere Veranstaltung organisieren und wissen nicht, welche Genehmigungen notwendig sind? Dann wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen auf dem Weg durch die Verwaltung gerne weiter und verkürzen Wege und Abläufe in Ihrem Sinne.
Damit wir einschätzen können, welche Anträge in Ihrem Fall erforderlich sein könnten, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular Veranstaltungsanfrage (siehe Downloads).
Dieses PDF-Dokument können Sie uns gerne per E-Mail senden, zusammen mit einem Aufstellplan und Programmablauf/Kurzbeschreibung.
Es gibt eine Vielzahl von Anträgen und Vorschriften, die bei einer Veranstaltung möglicherweise zu beachten sind. Genauere Informationen und die gängigsten Antragsformulare und Merkblätter finden Sie unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" sowie unter "Downloads/Links". Wir senden Ihnen die Formulare und notwendigen Informationen auf Wunsch auch gerne per E-Mail zu.
Zögern Sie nicht, uns um Rat und Unterstützung zu bitten. Wir helfen Ihnen bei Fragen, der Auswahl der Anträge, den notwendigen Unterlagen und sonstigen Themen gerne weiter!
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Ansprechpartner
Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-4101
E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de
Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-36310
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Folgende Anträge und Merkblätter könnten für Ihre Veranstaltung wichtig sein (Aufzählung nicht abschließend). Sie stehen unter Download/Links auf dieser Seite als PDF-Dokumente zur Verfügung.
Für die Nutzung öffentlicher Flächen wie zum Beispiel Straßen, Marktplätze und Fußgängerzonen benötigen Sie:
- Antrag auf Sondernutzung
- und gegebenenfalls Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Für die Sperrung von Straßen, Einrichtung von Umleitungen, Genehmigung von Schützen- und Straßenumzügen sind erforderlich:
- Antrag auf Erlaubnis auf nach § 29 StVO
- Versicherungserklärung
- Veranstaltererklärung
Wollen Sie während eines Festes Musik abspielen, müssen Sie neben den Gebühren für die GEMA (die Sie direkt an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte entrichten) auch eine Beschallungs- beziehungsweise Musikgenehmigung beantragen:
- Antrag auf Musik-/Beschallungsgenehmigung (AG LImSchG)
Sie beabsichtigen, bei Ihrem Fest auch Speisen und Getränke anzubieten? Hierzu benötigen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz:
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs (Gestattung GastG)
Was Sie beim Umgang mit Lebensmittel beachten sollten, entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt:
- Hinweise für die Abgabe von Lebensmitteln durch Verkaufsstände auf Märkten und Volksfesten
Sie möchten andere Menschen über Ihre Veranstaltung informieren? Sie können dies über Plakate und Dreieckständer erreichen. Hierzu reichen Sie neben einer Liste mit den Standorten für Plakate auch dieses Formular ein:
- Antrag für die Plakate
Ihr Fest soll von einem Feuerwerk gekrönt werden? Dann benötigen Sie:
- Feuerwerksgenehmigung
Für Veranstaltungen, die in der Fußgängerzone stattfinden, reichen zum Auf- beziehungsweise Abbau vielfach die Ladezeiten der Fußgängerzonen nicht aus. Daher empfiehlt es sich, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen:
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Findet Ihre Veranstaltung an einem Sonntag statt, so benötigen Sie unter Umständen eine Festsetzung nach der Gewerbeordnung. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie hier:
- Festsetzung nach der Gewerbeordnung
Diese Unterlagen können Sie vorzugsweise eingescannt per E-Mail mit und den dazugehörigen Anlagen an 18-veranstaltungskoordination@stadt.leverkusen.de senden.
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.
Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen