Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Das Team koordiniert die für Veranstaltungen notwendigen Genehmigungen und Abstimmungen mit den beteiligten Stellen der Stadtverwaltung.

    Unser Service für Sie:

    Sie möchten ein Straßenfest, einen Trödelmarkt oder eine größere Veranstaltung organisieren und wissen nicht, welche Genehmigungen notwendig sind? Dann wenden Sie sich an uns! Wir helfen Ihnen auf dem Weg durch die Verwaltung gerne weiter und verkürzen Wege und Abläufe in Ihrem Sinne.

    Damit wir einschätzen können, welche Anträge in Ihrem Fall erforderlich sein könnten, senden Sie uns bitte das ausgefüllte Formular Veranstaltungsanfrage (siehe Downloads).

    Dieses PDF-Dokument können Sie uns gerne per E-Mail senden, zusammen mit einem Aufstellplan und Programmablauf/Kurzbeschreibung.

    Es gibt eine Vielzahl von Anträgen und Vorschriften, die bei einer Veranstaltung möglicherweise zu beachten sind. Genauere Informationen und die gängigsten Antragsformulare und Merkblätter finden Sie unter dem Punkt "Erforderliche Unterlagen" sowie unter "Downloads/Links". Wir senden Ihnen die Formulare und notwendigen Informationen auf Wunsch auch gerne per E-Mail zu.

    Zögern Sie nicht, uns um Rat und Unterstützung zu bitten. Wir helfen Ihnen bei Fragen, der Auswahl der Anträge, den notwendigen Unterlagen und sonstigen Themen gerne weiter!

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Marketing und Veranstaltungsmanagement - Abteilung 180

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-4101

    E-Mail: 18@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492144063641

    Fax: +492144063602

    E-Mail: 363-02-Erlaubnisse@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Baustellen und Erlaubnisse - Sachgebiet 363-02

    Adresse

    Hausanschrift

    Haus-Vorster Straße 8

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-36310

    E-Mail: 363-02-erlaubnisse@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Folgende Anträge und Merkblätter könnten für Ihre Veranstaltung wichtig sein (Aufzählung nicht abschließend). Sie stehen unter Download/Links auf dieser Seite als PDF-Dokumente zur Verfügung.

    Für die Nutzung öffentlicher Flächen wie zum Beispiel Straßen, Marktplätze und Fußgängerzonen benötigen Sie:

    • Antrag auf Sondernutzung
    • und gegebenenfalls Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO

    Für die Sperrung von Straßen, Einrichtung von Umleitungen, Genehmigung von Schützen- und Straßenumzügen sind erforderlich:

    • Antrag auf Erlaubnis auf nach § 29 StVO
    • Versicherungserklärung
    • Veranstaltererklärung

    Wollen Sie während eines Festes Musik abspielen, müssen Sie neben den Gebühren für die GEMA (die Sie direkt an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte entrichten) auch eine Beschallungs- beziehungsweise Musikgenehmigung beantragen:

    • Antrag auf Musik-/Beschallungsgenehmigung (AG LImSchG)

    Sie beabsichtigen, bei Ihrem Fest auch Speisen und Getränke anzubieten? Hierzu benötigen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz:

    • Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs (Gestattung GastG)

    Was Sie beim Umgang mit Lebensmittel beachten sollten, entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt:

    • Hinweise für die Abgabe von Lebensmitteln durch Verkaufsstände auf Märkten und Volksfesten

    Sie möchten andere Menschen über Ihre Veranstaltung informieren? Sie können dies über Plakate und Dreieckständer erreichen. Hierzu reichen Sie neben einer Liste mit den Standorten für Plakate auch dieses Formular ein:

    • Antrag für die Plakate

    Ihr Fest soll von einem Feuerwerk gekrönt werden? Dann benötigen Sie:

    • Feuerwerksgenehmigung

    Für Veranstaltungen, die in der Fußgängerzone stattfinden, reichen zum Auf- beziehungsweise Abbau vielfach die Ladezeiten der Fußgängerzonen nicht aus. Daher empfiehlt es sich, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen:

    • Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO

    Findet Ihre Veranstaltung an einem Sonntag statt, so benötigen Sie unter Umständen eine Festsetzung nach der Gewerbeordnung. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie hier:

    • Festsetzung nach der Gewerbeordnung

    Diese Unterlagen können Sie vorzugsweise eingescannt per E-Mail mit und den dazugehörigen Anlagen an 18-veranstaltungskoordination@stadt.leverkusen.de senden.

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de