Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzung von Straßen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straße, Wege oder Plätze) über den normalen Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Informationsstände, Restaurationsbereiche, Straßenfeste etc.

    Rechtsgrundlagen sind §18 Straßen- und Wegegesetz NRW und die Sondernutzungssatzung der Stadt Wesel.

    Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf schriftlichen Antrag erteilt. Dieser ist spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung mit Angaben über Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung bei der Stadt zu stellen. Eine maßstabgerechte Lageskizze ist beizufügen.

    Die Sondernutzung wird auf Zeit oder Widerruf erteilt. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit und / oder Ordnung des Verkehrs oder zum Schutz der Straße erforderlich ist. Die Erlaubnis ist nicht übertragbar.

    Für Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen werden Gebühren nach dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Stadt erhoben.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Klever-Tor-Platz 1

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492812032318

    E-Mail: ordnungsangelegenheiten@wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Wesel

    Adresse

    Hausanschrift

    Klever-Tor-Platz 1

    46483 Wesel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492812032318

    E-Mail: ordnungsangelegenheiten@wesel.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de