Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Beschreibung
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).
Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.
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Ansprechpartner
Stadt Kamp-Lintfort - 32-02 Verkehr und Sondernutzungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0
E-Mail: info@kamp-lintfort.de
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erforderliche Unterlagen
Abbildung des Plakats
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Kamp-Lintfort
- Antragsstellung (auch online möglich),
- Prüfung,
- Entscheidung
Fristen
Hinweise für Kamp-Lintfort
Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Stadt zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen