Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

    Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).  

    Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Kamp-Lintfort - 32-02 Verkehr und Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0

    E-Mail: info@kamp-lintfort.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kamp-Lintfort - 32-02 Verkehr und Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0

    E-Mail: info@kamp-lintfort.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kamp-Lintfort

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492842-912-218

    Fax: +492842-912-415

    E-Mail: helmut.hass@kamp-lintfort.de

    Version

    Technisch geändert am 11.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abbildung des Plakats

    Voraussetzungen

    Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

    Sie bestimmen in der Regel

    • welche Institutionen plakatieren dürfen,
    • für welche Anlässe plakatiert werden darf,
    • Größe und Anzahl der Plakate,
    • Plakatierungsorte und -dauer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    • Antragsstellung (auch online möglich),
    • Prüfung,
    • Entscheidung

    Fristen

    Hinweise für Kamp-Lintfort

    Der Antrag ist spätestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Sondernutzung bei der Stadt zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de