Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

    Sie möchten ein Plakat auf einer öffentlichen Straße anbringen. Was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

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    Technisch geändert am 23.05.2024

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    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsangelegenheiten

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    Technisch geändert am 08.05.2024

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    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

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    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

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    Straßenverkehrsangelegenheiten

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    Technisch geändert am 25.03.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Abbildung des Plakats

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

    Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de